Startseite > Rechtsgebiete > Autorecht

Anwälte für Autorecht

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Ott + Kollegen vertreten seit Jahren und teilweise Jahrzehnten mehrere Autohäuser verschiedener Marken aus dem Premiumsegment und jährlich eine Vielzahl an Privatkunden, die Probleme mit oder rechtliche Fragen zu ihrem Auto haben.

Ott + Kollegen

Anwälte für Autorecht

Gerade in Rechtsgebieten, in denen sich der Rechtsanwalt nicht gezielt fortbilden kann und für die es keine der zahlreichen Fachanwaltschaften gibt – wie also im Autorecht – ist Erfahrung alles. Zu den langjährigen Mandanten der RECHTSANWÄLTE OTT + KOLLEGEN zählen unter anderem

  • Audi Zentrum Stuttgart
  • Audi Zentrum Frankfurt
  • Hahn Automobile GmbH & Co KG
  • Volkswagen Automobile Frankfurt GmbH
  • AUDI AG (Produkthaftung)
  • Autohäuser Lorinser in Waiblingen und Winnenden

Autohäuser

Autorecht für Autohäuser

Nahezu jeder Mensch fährt heute Auto. Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Autohaus und dem Kunden sind entweder in den geschlossenen Verträgen nebst Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder allgemein im Kaufrecht/Werkvertragsrecht des BGB geregelt. Spezielle gesetzliche Regelungen gibt es nicht. So wendet jedes Gericht die allgemeinen Regelungen nach seiner Rechtsauffassung an. Es gibt deshalb eine nahezu uferlose Flut von Urteilen, deren für Autohäuser teilweise nutzbare Argumente nur derjenige kennt, der sich lange und intensiv genug um die Materie gekümmert hat.

Nutzen Sie die jahrelange Erfahrung der RECHTSANWÄLTE OTT + KOLLEGEN in allen Bereichen des Autorechtes.

Verbraucher

Autorecht für Verbraucher

Für das Autorecht gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen. Zwischen Ihnen und dem Autohaus kommen die Regelungen aus dem geschlossenen Vertrag nebst Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aber das Kaufrecht/Werkvertragsrecht des BGB zur Anwendung.

Die Flut der gerichtlichen Entscheidungen, die auch auf die Entscheidung Ihres Problems Einfluss haben, ist uferlos.

Gibt es Möglichkeiten aus dem geschlossenen Kaufvertrag herauszukommen? Gibt es die Möglichkeit Ihr Auto wegen Mängeln zurückzugeben und was muss hierzu vorher beachtet werden? Handelt es sich bei dem Defekt überhaupt um einen Mangel der zum Rücktritt berechtigt? et cetera …